Es könne keine Rede sein von einer Vertrautheit mit den hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen. Zwar hätten rudimentäre Kenntnisse vorgelegen. Die Antworten hätten aber mehrheitlich oberflächlich, unsicher, einstudiert oder repetitiv gewirkt. Bezogen auf die Dorfgemeinschaft müsse man die Gesuchsteller als Aussenstehende bezeichnen, die das Dorfgeschehen kaum wahrnehmen oder daran Anteil nehmen würden. Sie lebten zurückgezogen in ihrer eigenen Welt. Sozial seien sie in der Gemeinde nicht ausreichend verwurzelt. Dazu fehle auch die erforderliche Sprachkompetenz (angefocht. Beschluss Erw. 4c; vgl. auch Schreiben der Vorinstanz vom 17.5.2016, Vi-act. 7).