Für diese Auffassung spricht zudem, dass auch auf der Webseite der deutschen Vertretungen im Irak (Bagdad/Erbil) festgehalten wird, dass die "Beschaffung von irakischen Personenstandsdokumenten [...] nach Informationen der Botschaft problemlos über bevollmächtigte Dritte, z.B. Verwandte oder Rechtsanwälte möglich ist" (http://www. ____. html; zuletzt aufgerufen am 7.12.2016).