10 fraglich. Die gerichtlichen Abklärungen ergaben, dass die Webseite der angefragten Kanzlei (http://www._____.com) in Betrieb ist, weshalb mit einer weiteren elektronischen Anfrage die irakischen Geburtsurkunden wohl in absehbarer Zeit besorgt werden könnten. Für diese Auffassung spricht zudem, dass auch auf der Webseite der deutschen Vertretungen im Irak (Bagdad/Erbil) festgehalten wird, dass die "Beschaffung von irakischen Personenstandsdokumenten [...] nach Informationen der Botschaft problemlos über bevollmächtigte Dritte, z.B. Verwandte oder Rechtsanwälte möglich ist" (http://www.