a KBüV eigentlich bei der Einreichung des Gesuches beizulegen. Die Zivilstandsämter haben aber angeboten (...), auf entsprechende Information hin die nötige Koordination mit den Gesuchstellern betr. der Beschaffung der Personenstandsdokumente zu übernehmen, sobald die Einbürgerungsbehörde sieht, dass ein Gesuch unbestritten ist.