D. Gegen den Beschluss der Einbürgerungsbehörde D.________ (versendet am 17.6.2016) lassen A.________ und B.________ mit Eingabe vom 8. Juli 2016 rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz einreichen mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Beschluss der Einbürgerungsbehörde D.________ v. 25. Mai 2016 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass beide Beschwerdeführer die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Eventualiter sei die Einbürgerungsbehörde zur ergänzenden Abklärung und Neubeurteilung zu verpflichten.