C. Mit Beschluss vom 25. Mai 2016 hielt die Einbürgerungsbehörde D.________ was folgt fest: 1. Das Gesuch von A.________ und B.________, um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde D.________ wird abgelehnt. 2. Gemäss Art. 11 der Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren der Gemeinde D.________ betragen die Gebühren bei einem negativen Entscheid Fr. 2'500.00 pro Einzelperson/Ehepartner/eingetragene Partnerschaft (Fr. 700.00 Ein-gang/formelle Prüfung und Fr. 1'800.00 Ablehnungsentscheid). Von den