4. Zustellung an: - den Beschwerdeführer (R) - die Fürsorgebehörde (R, inkl. Kopie der Eingabe des Bf vom 9.10.2016) - den Regierungsrat - den Rechts- und Beschwerdedienst des Sicherheitsdepartements - und das kantonale Amt für Gesundheit und Soziales (z.K.). Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Vizepräsident: Die Gerichtsschreiberin: