Wäre der Betrag grösser (z.B. bei einer umfangreichen Zahnsanierung) wären wir mit einer Anfrage um Kostenübernahme vorgängig an Sie gelangt. Wir werden Ihnen, wie bis anhin, die Arztrechnungen zur Bezahlung bzw. Weiterleitung an die Krankenkasse gerne zusenden. Allfällige Zahnarztkosten hingegen werden wir weiterhin ab seinem Sperrkonto bezahlen. Ganz im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitgefangenen. (…)