In der Regel kommen die Gefangenen in den Anstalten Witzwil für ihre Zahnarztkosten selber auf. Diese, wie im vorliegenden Fall, werden ihnen nach Reglement ab deren Sperrkonto belastet und an den Zahnarzt bezahlt. (…) Wir überlassen es Ihnen, ob Sie den Betrag von Fr. 68.20 dem Gefangenen zukommen lassen wollen. Dieser Betrag würde wiederum auf dessen Sperrkonto gebucht. Wäre der Betrag grösser (z.B. bei einer umfangreichen Zahnsanierung) wären wir mit einer Anfrage um Kostenübernahme vorgängig an Sie gelangt.