4. Gegebenenfalls sei die Unentgeltliche Rechtsvertretung gutzuheissen (Anwaltskanzlei …). 5. Sämtliche Verfahrenskosten inklusive Anwaltskosten sind von der Vorinstanz (Fürsorgebehörde) zu bezahlen. F. Mit Vernehmlassung vom 15. Juli 2016 beantragte das Sicherheitsdepartement, die Beschwerde sei unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers abzuweisen.