_ wird im Sinne der Erwägungen im Betrag von maximal Fr. 3'967.90 genehmigt. 2. Kosten für nicht entschuldigte, versäumte Behandlungstermine werden nicht übernommen. 3. Die erteilte Kostengutsprache ist nur gültig, in Zusammenhang mit einem Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Bei Einstellung der wirtschaftlichen Sozialhilfe werden die bereits aufgelaufenen Kosten noch bis zu diesem Datum hin übernommen.