5.4.6.3 Ein Unterschied zur Einräumung von Eigentum kann bei der Einräumung von Nutzungsrechten auch betreffend die Zielsetzung des BGBB zur Erhaltung von Familienbetrieben nicht erblickt werden. 16 5.4.6.4 Sodann ist auch nicht ersichtlich, wie sich überhöhte Preise für landwirtschaftlichen Boden ergeben könnten. Für die Einräumung von Nutzungsrechten an landwirtschaftlichem Boden lässt sich angesichts der Limitierung des Pachtbetrages kein Spekulationspotential erblicken (siehe Art. 37 ff. LPG).