11 5.3.1 Die heute in Art. 64 Abs. 1 lit. c BGBB normierte Ausnahme vom Selbstbewirtschaftungsprinzip zugunsten des Abbaus von Bodenschätzen gab bereits anlässlich der parlamentarischen Beratungen Anlass zu Kontroversen. Während mit dem bundesrätlichen Entwurf zum BGBB (BBl 1988 III 953) hinsichtlich der Nutzung des Landwirtschaftslandes noch die "strikte Abweisung aller nichtlandwirtschaftlich orientierten Interessenten" verfolgt wurde (BBl 1988 III 1038), beriet der Nationalrat schliesslich über eine Ausnahme zugunsten der Baustoffunternehmen.