[Der Erwerb durch das Gemeinwesen oder dessen Anstalten ist zu bewilligen, wenn er:] als Realersatz bei Erstellung eines nach Plänen des Raumplanungsrechts vorgesehenen Werkes dient und ein eidgenössisches oder kantonales Gesetz die Leistung von Realersatz vorschreibt oder erlaubt [französisch und italienisch schlicht: en remploi bzw. sostituzione reale].