5.2.3 Art. 32 BGBB mit dem Titel "Abzug für Realersatz" (französisch: déduction pour les objets acquis en remploi; italienisch: deduzione per sostituzione in natura) gehört zu den Bestimmungen des bäuerlichen Erbrechts (Art. 11 ff. BGBB), bzw. konkreter zum Gewinnanspruch der Miterben bei Veräusserung eines Grundstücks (Art. 28 ff. BGBB). Mit Blick auf den Wortlaut der Bestimmung ("Veräusserungspreis", "Erwerbspreis") und den Kontext (bäuerliches Erbrecht) kann ohne weiteres darauf geschlossen werden, dass ausschliesslich die Übertragung des Eigentums erfasst ist, nicht dagegen die Einräumung von Nutzungsrechten durch Gebrauchsleihe, Pacht, etc.