5.2.1 Das BGBB enthält keine Definition des Begriffs Realersatz und lässt es damit offen bleiben, ob hier nur die ersatzweise, prinzipiell dauerhafte Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gemeint ist, oder auch eine Übertragung durch gegenseitige Einräumung von Nutzungsrechten, welche der Natur von Nutzungsrechten nach grundsätzlich temporär wäre. Gemäss Duden (http://www.duden.de/suchen/dudenonline/realersatz) handelt es sich beim Realersatz um eine Entschädigung, einen Ersatz für etwas Gleichartiges/Gleichwertiges. Der französische Gesetzestext verwendet die Fassung "terrain utilisé en remploi".