7 bewilligungsfähig ist, wird durch die Möglichkeit des Feststellungsbegehrens nach Art. 84 BGBB Rechnung getragen (BGBB-Kommentar, Art. 61 N 8). Nach lit. b kann insbesondere festgestellt werden, ob der Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks bewilligt werden kann. Wird um die Erteilung einer Erwerbsbewilligung ersucht, obwohl noch kein beurkundeter Vertrag vorliegt, so ist das Gesuch dahingehend zu interpretieren, dass der Gesuchsteller um Feststellung der Bewilligungsfähigkeit des Erwerbs verlangt.