durch die A.________ AG direkt durch das Verwaltungsgericht zu erteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. H. Das Amt für Landwirtschaft beantragt mit Vernehmlassung vom 8. März 2016 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. I. Die Beigeladene C.________, vertreten durch ihren Schwiegersohn D.________, verlangt mit Schreiben vom 4. April 2015 [recte: 2016] sinngemäss in Abänderung der Verfügung vom 15. Dezember 2015 die Erteilung der Erwerbsbewilligung zugunsten der A.________AG sowie den Verzicht auf eine allfällige Rückveräusserungspflicht, da sie mit einer solchen übermässig gebunden werde.