Konkret beabsichtigte die A.________AG gemäss dem Schreiben vom 17. Juli 2015 und dem beiliegenden Kaufvertragsentwurf (Vi-act. 4) den Erwerb des Grundstücks KTN 001.________, welches sich im Eigentum von C.________ befindet und eine Gesamtfläche von 4‘109m2 aufweist (davon 395m2 in der Bauzone, 3‘714m2 in der Landwirtschaftszone). Zu diesem Grundstück gehört zudem ein hälftiges Miteigentum an der Nachbarparzelle KTN 002.________, welches vollständig in der Bauzone liegt, 68m2 umfasst und ebenfalls im Eigentum von C.________ liegt. Der m2-Preis für den Erwerb des landwirtschaftlichen Teils von KTN 001.________ wurde von den Parteien auf Fr. 12.-- bestimmt (Vi-act.