A. Die A.________AG ist eine in der Baustoff- und Baubranche tätige Unternehmensgruppe. Mit Schreiben vom 17. Juli 2015 (Vi-act. 3) stellte die A.________ AG (…) beim Amt für Landwirtschaft des Kantons Schwyz das Gesuch um Bewilligung eines dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) vom 4. Oktober 1991 unterstehenden Grundstückerwerbs. Sie legte dabei unter anderem dar, dass die A.________AG für den Kiesabbau und dessen Folgearbeiten darauf angewiesen sei, den Landwirten, welche ihr Land für den Kiesabbau zur Verfügung stellen, Realersatzflächen unentgeltlich überlassen zu können. Hierzu würden Gebrauchsleiheverträge nach Art.