Die Beschwerdeführer haben am 23. Mai 2016 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'500.-- bezahlt, der ihnen aus der Gerichtskasse zurückzuerstatten ist. Die Gemeinde Z.________ sowie die Beschwerdegegnerin haben ihre Betreffnisse von je Fr. 900.-- innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides auf das Postkonto 60-22238-6 des Verwaltungsgerichts zu überweisen. Auf die kantonsinterne Verrechnung der auf den Kanton entfallenden Fr. 900.-- wird verzichtet.