5.4.2 In der W3-Zone gilt eine maximale Gebäudehöhe von 10 m und eine maximale Firsthöhe von 14 m (Art. 44 Abs. 3 BauR). Mit maximalen Gebäudehöhen von 10.8 m (Baubereich A), 10.6 m (Baubereich B) und 10.10 m (Baubereich C; vgl. Ziff. 3.6 SBV) werden die baureglementarischen Vorgaben selbst der W3-Zone nicht mehr gewahrt. Das gleiche gilt für das Richtprojekt, welches für das Gebäude B und C die gleichen Höhen ausweist und für das Gebäude A eine gegenüber den SBV minim geringere Höhe von 10.75 m.