5.3.5 Mit dem Regierungsrat ist auch das Parkkonzept und die damit verbundene Trennung von Fussgänger- und Fahrverkehr positiv zu würdigen, wobei der Regierungsrat auch der oberirdischen Anordnung der Besucherparkplätze ein besonderes Augenmerk geschenkt hat. Mit Ausnahme der Notzufahrt (Feuerwehr etc.) wird das Gestaltungsplangebiet bis auf die Zufahrt zur Tiefgarage und die bei dieser Zufahrt angeordneten Besucherparkplätze frei gehalten. Der Gemeinderat (Vernehmlassung S. 8 unten) sowie die Beschwerdegegnerin (Vernehmlassung S. 9 unten) weisen unwidersprochen darauf hin, dass sich im Bereich der Besucherparkplätze bereits heute ein