In der verdichteten Bauweise könne keine Mehrleistung erblickt werden (Beschwerde S. 10 f. Ziff. 15.1). In den Sonderbauvorschriften fehle der Zusatz "Familien" beim Kriterium des preisgünstigen Wohnraums; damit sei nicht sichergestellt, dass dieser Wohnraum tatsächlich für Familien zur Verfügung stehe. Der Vorteil von § 24 Abs. 3 PBG sei damit nicht ausgewiesen (Beschwerde S. 11 Ziff. 15.2; S. 16 Ziff. 16.3). Der Regierungsrat habe sich zur Einordnung nicht näher geäussert. Bezüglich der Bauten habe er eine gute Gesamtwirkung durch das Flachdach und die Ausrichtung erkannt.