O., S. 752). Es entspricht der planerischen Stufenfolge (Richtplan bzw. Gewässerrauminventar, [Sonder-]Nutzungsplanung, Baubewilligungsverfahren), dass der exakte Verlauf des V.______ (Bach) innerhalb des festgelegten Gewässerraumes auf Stufe Baubewilligungsverfahren zu bestimmen ist. Es ist diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführung im angefochtenen Entscheid zu verweisen (Erw. 5.5.2 und 5.4.1 f.).