deutlich verbessert werden (S. 2 Ziff. 2.1; S. 3 Ziff. 4). Der Regierungsrat weist zudem auf die grundsätzlich positive Beurteilung der Offenlegung des Fliessgewässers durch das Umweltdepartement im Rahmen der Vorprüfung vom 20. Mai 2014 hin (angefochtener Entscheid Erw. 5.4.2).