4.3.3 In den SBV zum Gestaltungsplan wird unter "Gewässerraum" unter anderem bestimmt (Ziff. 4.4 f.), dass der V.______ (Bach) im Bereich Gewässerraum gemäss dem Gewässerraumkonzept offengelegt und rekultiviert wird. Die Gestaltung des offenen fliessenden Gewässers, die differenzierten Böschungsneigungen und der Hochwasserschutz werden im Bauprojekt definitiv definiert und bestimmt und sind in jenem Verfahren zur definitiven Bewilligungen zu führen.