__) Baulinien bestünden, welche einen Korridor von 10 m um das teilweise eingedolte Gewässer auswiesen. Die Grundeigentümerschaft sehe vor, den Bach im Rahmen der Überbauung des Grundstücks offen zu legen, zu rekultivieren und in Richtung Osten an die Parzellengrenze zu verlegen. Dies sei aus ökologischer Sicht und im Sinne des Hochwasserschutzes eine Verbesserung der heutigen Situation.