URP 2016 S. 738 ff., S. 745). 4.2.2 Beim Gestaltungsplan handelt es sich um einen Sondernutzungsplan. Im Sinne des Bundesgerichtsurteils 1C_62/2015 vom 9. November 2015 (i.S. S. vs. Gemeinderat Wollerau) ist es zulässig, einen Gewässerraum im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens auszuscheiden. Mit der Umsetzung des behördenverbindlichen Gewässerrauminventars in einer (Sonder-)Nutzungsplanung wird