7 KTN Q._____ werde durch den Gewässerraum nicht tangiert und dessen Überbaubarkeit nicht in relevanter Weise eingeschränkt (Erw. 5.3.2). Das von den Beschwerdeführern gerügte Konzept für die Verlegung und Revitalisierung des V.______ (Bach) sei im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren im Detail zu prüfen (Erw. 5.4.1 f.).