Die ausgewiesenen Vorteile (zweckmässiges Überbauungs- und Erschliessungskonzept; haushälterische Bodennutzung durch Verdichtung; Erstellung von preisgünstigem Wohnraum; landschaftlich und architektonisch besonders gute Einordnung; extensive Begrünung der Flachdächer; grosszügige Aussenraumsituation und Kinderspielplätze; Trennung des Fuss- und Fahrverkehrs; Einhaltung Minergiestandard) liessen die anbegehrten Ausnahmen von der Regelbauweise rechtfertigen (GRB vom 13.8.2015 S. 3 ff. Ziff. 5 ff.).