2.2 Nach der Beurteilung des Gemeinderates wird dem Einordnungsgebot genügend Rechnung getragen. Die Bauten fügten sich gut ins Landschaftsbild ein. Die detaillierte Ausgestaltung der einzelnen Bauten sei im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Die Zonenkonformität sei gegeben. Eine AZ von 0.6 ermögliche eine für Wohnbauten hohe Dichte. Im Sinne der haushälterischen Bodennutzung sei dies jedoch nicht zu beanstanden, zumal der AZ-Bonus mit entsprechenden Vorteilen hinterlegt werde. Für die vorgesehene Verschiebung des V.______ (Bach) sei ein entsprechender Gewässerraum definiert worden.