2.1.4 Die Wohnzonen W3 und W2 sind für Mehrfamilienhäuser, die Zone E2 ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und gleichartige Wohnbauten (Doppeleinfamilienhäuser und dgl.) bestimmt. In den Wohnzonen sind innerhalb der Gebäudelänge auch Reiheneinfamilienhäuser zulässig (Art. 44 Abs. 2 BauR). In der W2 und der E2 sind höchstens zwei Vollgeschosse zulässig. Als grosser Grenzabstand gilt mindestens der doppelte Abstand nach PBG (einfacher Grenzabstand gemäss § 60 Abs. 1 PBG bis und mit 20 m Gebäudehöhe 50% der Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m), als kleiner Grenzabstand mindestens derjenige gemäss PBG.