Erhöhung der Ausnützungsziffer um höchstens 0.15 und der Geschosszahl um ein Geschoss; b) Vergrösserung der Gebäude- und Firsthöhen sowie der Gebäudelängen; c) Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände; d) Aufhebung oder Reduktion des Mehrlängenzuschlages zwischen Gebäuden innerhalb der Überbauung; e) Zulassung der verdichteten und geschlossenen Bauweise.