Die Vorinstanz wird aufgefordert, dem Amt für Raumentwicklung innert 30 Tagen bereinigte Sonderbauvorschriften einzureichen. Danach kann auf den Akten der Genehmigungsvermerk angebracht werden. 4. Publikation von Beschlussziffer 2 im Amtsblatt. 5. Die Kosten der Beschwerdeverfahren (inklusive Kanzleikosten) im Betrag von Fr. 2'400.-- werden (…) zu zwei Dritteln (Fr. 1600.--) den Beschwerdeführern II auferlegt (…). 6. Der Gemeinde Z.________ und der Beschwerdegegnerin wird eine Parteientschädigung von je Fr. 1800.-- zugesprochen.