2 Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens berichtigte der Gemeinderat Z.________ mit GRB T.________ den (angefochtenen) GRB U.______. In diesem ersten Beschluss hatte der Gemeinderat Z.________ bei den massgebenden Plänen die am 30. Januar 2015 eingereichten revidierten Unterlagen (Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften [SBV], Erläuterungsbericht inkl. Richtprojekt), die seiner Beurteilung jedoch zugrunde lagen, irrtümlicherweise unerwähnt gelassen. Mit Replik vom 3. November 2015 beantragten E.________, F._____