{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-01-31", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-108_2017-01-31.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "57dee98a11b21110568ef42778677be8"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-108_2017-01-31.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2016_108_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2f3aa02bf86b121f36622076001999004745a6adf61f74d53e78a6f1cf43025994c1d75c29eb959e68da32b2ad9346a42d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2f3aa02bf86b121f36622076001999004745a6adf61f74d53e78a6f1cf43025994c1d75c29eb959e68da32b2ad9346a42d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2016_108", "Checksum": "506a5f6129fbc85394f56b155afeaa9f"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2016 108"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Der Gestaltungsplan \"X.________\", Z.________, wird unter dem Vorbehalt\ngenehmigt, dass Art. 3 Ziff. 8 SBV wie folgt abgeändert wird:\n\"Die maximal zulässige Ausnützungsziffer im Geltungsbereich beträgt für die\nParzellen KTN J._____ (3 Parzellen) 0.35 und für die Parzellen KTN N._____\n(3 Parzellen) 0.45. Für die Parzelle KTN H.___ gilt zusätzlich ein Bonus von\n0.15 (unter Hinweis auf Anhang 1 BauR, S. 25).\"\n3. Die Vorinstanz wird aufgefordert, dem Amt für Raumentwicklung innert 30\nTagen bereinigte Sonderbauvorschriften einzureichen. Danach kann auf den\nAkten der Genehmigungsvermerk angebracht werden.\n4. Publikation von Beschlussziffer 2 im Amtsblatt.\n5. Die Kosten der Beschwerdeverfahren (inklusive Kanzleikosten) im Betrag von\nFr. 2'400.-- werden (…) zu zwei Dritteln (Fr. 1600.--) den Beschwerdeführern\nII auferlegt (…).\n6. Der Gemeinde Z.________ und der Beschwerdegegnerin wird eine\nParteientschädigung von je Fr. 1800.-- zugesprochen. Davon haben (…) die\nBeschwerdeführer II je zwei Drittel (je Fr. 1200.--) zu übernehmen, dies\njeweils unter solidarischer Haftbarkeit.\n(7.-10. Genehmigungsgebühr, Rechtsmittelbelehrung, Zustellung).\n\nD. Gegen diesen Regierungsratsbeschluss (versendet am 26.4.2016) erheben\nE.________, F.________ sowie C.________ mit Eingabe vom 17. Mai 2016\n(Postaufgabe am gleichen Tag) fristgerecht Beschwerde beim\nVerwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit den folgenden Anträgen:\n1. Es seien der angefochtene Beschwerde- und Genehmigungsentscheid des\nRegierungsrates des Kantons Schwyz vom 19. April 2016 und demgemäss\nauch der Beschluss des Gemeinderates Z.________ aufzuheben.\n\n3\n2. Eventuell sei die Angelegenheit zur Weiterbehandlung und zum Neuentscheid\nan die Vorinstanz zurückzuweisen.\n\n3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanzen und\nder Beschwerdegegnerin.\n\nE. Das Sicherheitsdepartement beantragt mit Vernehmlassung vom 27. Mai\n2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der\nBeschwerdeführer. Die sinngemäss gleichen Anträge stellen vernehmlassend am\n9. Juni 2016 bzw. 4. Juli 2016 auch der Gemeinderat Z.________ sowie die\nG.________.\n\nDas Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:\n\n1. Auf dem Gestaltungsplangrundstück KTN H.___ im Halte von 5'743 m2 sind\ndie drei Baubereiche \"Hochbau\" A bis C (von West nach Ost) sowie ein\nBaubereich \"Gemeinschaftsbereich\" D vorgesehen. Unter diesen Baubereichen\nbefindet sich ein Untergeschoss mit Tiefgarage und Kellerräumen. In den\nBaubereichen A bis C sind drei Mehrfamilienhäuser mit Erdgeschoss (EG),\nerstem und zweitem Obergeschoss (1. und 2. OG) sowie Attikageschoss (AG)\ngeplant. Insgesamt sollen 33 Wohnungen erstellt werden (je drei pro Geschoss\nund zwei pro AG). Die Erschliessung erfolgt über die westlich gelegene\nX.________strasse, an welche das Grundstück KTN H.___ nördlich des\nGrundstückes KTN O._____ grenzt, von wo direkt in die Tiefgarage (mit [gemäss\nRichtprojekt] 61 Parkplätzen) eingefahren wird. Südlich der Einfahrt befinden sich\ngemäss Richtprojekt 10, nördlich davon 10 plus 3, total 23 Parkplätze.\n\nDurch das Grundstück KTN H.___ fliesst der zum grössten Teil eingedolte\nV.______ (Bach). Laut dem Erläuterungsbericht vom 25. November 2014 (S. 2)\nsoll der Gewässerraum an die östliche Parzellengrenze verlegt werden. Durch\ndie Offenlegung und die Umlegung erfahre dieser Bachbereich eine wesentliche\nAufwertung des Gewässers und werde der Gewässerraum renaturiert.\n\nLaut Erläuterungsbericht soll das Richt(bau)projekt die Aufwertungen des\nGestaltungsplanes hervorheben. Als solche nennt der Erläuterungsbericht\n(S. 3 f.) die Erstellung preisgünstiger Familienwohnungen, die klare Trennung\nvon Verkehrs- und Freifläche, die Einfügung ins Gesamtbild, verdichtetes Bauen,\ngrosszügige und zusammenhängende Gemeinschaftsbereiche inkl. Gebäude,\ndie Offenlegung und neue Führung des Bachbereiches, die Möglichkeit einer\nErschliessung von KTN P._____ (Reservezone) über KTN H.___. Als\n\"Zugeständnisse Gestaltungsplan\" wurden postuliert eine Erhöhung der\n\n4\nAusnützungsziffer (AZ) von 0.45 auf 0.60, die Erhöhung der Vollgeschosszahl\nsowie die Reduktion der inneren Grenzabstände und Mehrlängenzuschläge.\n\n2.1.1 Nach § 17 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; SRSZ 400.100)\nvom 14. Mai 1987 scheidet die Gemeinde im Zonenplan die erforderlichen Bau-,\nLandwirtschafts-, Schutz- und Gefahrenzonen aus und sichert den Raumbedarf\nder Fliessgewässer. Schutz- und Gefahrenzonen können andere Zonen\nüberlagern.\n\n"}