_ gewohnt habe, die nachfolgenden, von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Rahmen der Verhaftung vom 14. April 2015 gemachten Beobachtungen und Feststellungen (vgl. Akten der Staatsanwaltschaft BL, act. 3/ 10.06.077, Randziffer 76 bis 81): Ich halte fest, dass der gesetzliche Wohnsitz an tatsächlichen Verhältnissen und nicht nach Belieben oder nach eigenem Gefühl bestimmt wird. Wir haben die Liegenschaft in C.________, … 31, ebenfalls durchsucht und aufgrund der vorhandenen Situation, die fotografisch festgehalten wurde, ist offensichtlich, dass Sie dort nicht gewohnt haben. Schliesslich wurden Sie in Ihrer 5.5-Zimmer-Wohnung in F.___