3.5.1 In seiner Eingabe vom 25. März 2014 an das Fürsorgeamt beklagte der Beschwerdeführer, dass er für den Monat März 2014 noch keine wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten habe (wie ihm gemäss Beschluss vom 11. Dezember 2013 zustehe). Weiter führte er gegenüber dem Sozialamt aus (Vi-act. 7): 11 Ständig muss ich von Bekannten Geld ausleihen, wobei die Schuldenlast immer weiter in die Höhe getrieben wird. Der Sinn einer Fürsorge entspricht nicht dem, wie Sie sich gegenüber einem Hilfsbedürftigen verhalten.