 Nachdem der zuständige Mitarbeiter des Sozialamtes (K.B.) mit Email vom 13. August 2014 (17.15 Uhr) auf die Durchführung eines Augenscheines in der Liegenschaft … 31 beharrte, antwortete der Beschwerdeführer gleichentags um 18.01 Uhr per Email: o Ob die Wohnverhältnisse zumutbar sind oder nicht entscheide schlussendlich ich. Es bleibt dabei, sollten Sie weiter auf den Augenschein bestehen werde ich am vereinbarten Termin nicht erscheinen ausser der