 An der Besprechung vom 16. Mai 2014 erkundigte sich der Präsident der Fürsorgebehörde beim Beschwerdeführer nach den Wohnverhältnissen; es wurde vereinbart, dass der zuständige Mitarbeiter des Sozialamtes (K.B.) sowie der Präsident "Ende Juni dann mit Herr P. ein Standortgespräch führe vor Ort, damit man sich ein Bild machen kann, ob dies alles realistisch sei" (Vi-act. 13);  Am 12. August 2014 teilte der Beschwerdeführer dem Fürsorgeamt u.a. mit, dass das Mietverhältnis des Lagerraums in … aufgelöst worden sei, mithin sich die Kosten für die Einlagerung von Hausrat erübrigen würden (Vi-act. 14);