 gemäss einer Email vom 4. März 2014 an die Sekretärin der C.________ teilte der Beschwerdeführer mit, "dass ich mich provisorisch an der …. 31, …C.________ aufhalte" (Vi-act. 4, Fettdruck nicht im Original);  An der Besprechung vom 27. März 2014 im Sitzungszimmer des Gemeindehauses … wurde dem Beschwerdeführer dargelegt, dass der neue Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe erst dann berechnet werden könne, "wenn er seinen derzeitigen Aufenthalt und die Wohnsituation belegt" (vgl. Vi-act. 8);