9 3.3 Des Weiteren liegt ein am 31. März 2014 unterzeichneter Mietvertrag für 3 Wohnräume in der Liegenschaft … 31 in C.________ vor, wonach der Beschwerdeführer als Untermieter sich verpflichtete, … monatlich einen Nettomietzins von Fr. 900.-- zu bezahlen (vgl. Vi-act. 10). In der Eingabe vom 1. Februar 2016 (S. 3 oben) führte der Beschwerdeführer aus, dass der Mietzins der Wohnsituation angepasst und auf monatlich Fr. 300.-- herabgesetzt worden sei. Er habe diesen Untermietzins bis kurz vor seiner Festnahme am 14. April 2015 bezahlt;