3.2 Unbestritten und aktenmässig erstellt ist sodann, dass der Beschwerdeführer per 16. April 2014 eine 5 ½-Zimmerwohnung an der S…strasse 5A in F.________ für monatlich Fr. 1'680.-- (zuzüglich Nebenkosten von monatlich Fr. 380.-- und Fr. 120.-- für einen Einstellplatz sowie Fr. 50.-- für einen Abstellplatz, letzterer bis 30.9.2014) gemietet und mithin bis 2. September 2014 monatlich Fr. 2'230.-- sowie ab 2. Oktober 2014 monatlich Fr. 2'180.-- für diese Mietwohnung in F.________ bezahlt hat (vgl. Vi-act. 22 und 36).