zugskosten in der Höhe von Fr. 1'200.-- zugesprochen, was nachträglich von der Fürsorgebehörde mit Beschluss vom 16. April 2014 genehmigt wurde (vgl. zit. Beschluss, Ingress und Dispositiv-Ziffer 6 i.V.m. Vi-act. 7 unten rechts).