Mit Präsidialbeschluss vom 11. Mai 2015 hielt der Präsident der C.________ in Dispositiv-Ziffer 1 fest, gestützt auf § 53 Abs. 1 und 3 GOG werde das Gesuch von A.________ im Sinne der Erwägungen wegen fehlender Zuständigkeit abgewiesen. Dieser Präsidialbeschluss wurde an der nächsten ordentlichen Sitzung der C.________ vom 20. Mai 2015 genehmigt.