D. Am 5. Mai 2015 ging beim Sozialzentrum E.________ ein von A.________ (am 28. April 2015) unterzeichnetes Gesuch um Weiterführung der wirtschaftlichen Sozialhilfe ein. Darin führte er aus, er sei am 14. April 2015 wieder von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis in Liestal gebracht worden. Des Weiteren machte er geltend, sein gesetzlicher Wohnsitz sei nach wie vor in der Gemeinde C.________ (… 31). Zudem sei seine Handlungsfähigkeit in der U-Haft sehr beschränkt und hinsichtlich seiner Liegenschaft in Marbach LU bestehe nach wie vor eine Grundbuchsperre.