In der Zwischenzeit hatte A.________ am 9. November 2013 der C.________ gemeldet, dass er soeben aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei und weitere Unterstützung benötige, da seine Bankkonten während des laufenden Strafverfahrens noch gesperrt seien. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 genehmigte die C.________ die vorerst präsidial bewilligten Unterstützungsbudgets für die Monate November und Dezember 2013. Zudem wurde das (subsidiär geltende) Unterstützungsbudget für den Zeitraum ab 1. Januar 2014 festgelegt.