A. Am 8. Juli 2013 teilte A.________ (geb. am A.________1957, italienischer Staatsangehöriger) der C.________ mit, dass er sich seit dem 6. Juni 2013 in Untersuchungshaft (in Basel) befinde. Er ersuchte um Unterstützung, u.a. um die Mietkosten seiner Wohnung an der …strasse 2 in C.________ finanzieren zu können. Am 18. September 2013 verfügte die C.________ u.a., dass die Mietkosten für maximal drei Monate in der Höhe von monatlich Fr. 1'620.-- subsidiär übernommen werden. Auf eine dagegen von A.________ erhobene Verwaltungsbeschwerde ist der Regierungsrat mit RRB Nr. 1257/2013 vom 17. Dezember 2013 nicht eingetreten.