Vielmehr darf nach den konkreten Umständen vom Beschwerdeführer gefordert werden, dass er das für seinen eigenen Lebensunterhalt bestimmte Vorsorgeguthaben, welches er nach dem vorzeitigen Bezug drei Kollegen ohne hinreichend nachgewiesene Rechtsgründe zukommen liess, dort wieder zurückfordert und für seinen Lebensunterhalt einsetzt, so wie dies auch dem Zweck dieses Vorsorgeguthabens entspricht. An diesem dargelegten Ergebnis vermögen sämtliche Vorbringen des Beschwerdeführers vor Verwaltungsgericht nichts zu ändern.